Pressemitteilung des »Rechtshilfekollektivs« zur Beschlagnahme der Choreographie durch die Leipziger Staatsanwaltschaft vor dem Spiel der BSG Chemie Leipzig gegen Energie Cottbus


Pressemitteilung des »Rechtshilfekollektivs« zur Beschlagnahme der
Choreographie durch die Leipziger Staatsanwaltschaft vor dem Spiel der BSG
Chemie Leipzig gegen Energie Cottbus


• Maßnahme von Oberstaatsanwalt Schulz führt zu landesweit
einmaliger Solidarisierungsaktion von 4300 Fans, Mannschaft,
Trainerstab und Vereinsführung

• Polizei biegt sich im Nachgang Beschlagnahme-Gründe zurecht und
veröffentlicht bewusst Falschinformationen

• Fanhilfe fordert Konsequenzen bei den Verantwortlichen von Polizei
und Staatsanwaltschaft

Vor dem gestrigen letzten Regionalligaspiel beschlagnahmte die Leipziger Bereitschaftspolizei im
Auftrag der Staatsanwaltschaft große Teile einer Choreographie von Fans der BSG Chemie Leipzig. Auf
den beschlagnahmten Elementen befand sich u.a. eine grafische Adaption des Wappens des
Stadtteils Leipzig-Leutzsch. Seit Wochen wurde der Spieltag, der unter dem Motto »Königreich
Leutzsch« initiiert wurde und in dessen Zentrum ein Teil kommunaler Geschichte und die Stadt- und
Zivilgesellschaft im Leipziger Westen stehen sollte, vorbereitet. Dabei sollten insbesondere sozial
schwachen Menschen und Stadtteilinitiativen der kostenfeie Stadionbesuch ermöglicht werden. In
die thematische Choreographie flossen also neben einer Menge Geld und Material auch extrem viel
ehrenamtliche Arbeit.

Mit dem Großbegriff der »Gefahrenabwehr« und einem angeblichen Strafverfolgungsinteresse
veranlasste Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz am Sonntag-Mittag kurz vor Spielbeginn die
Beschlagnahme der Choreographie. Im Raum stand u.a. auch die Identitätsfeststellung von 30
jugendlichen Fans, die die Fahnen ins Stadion bringen wollten. Fananwälte vom Rechtshilfekollektiv
konnten zumindest diese Maßnahme unterbinden.

Vor Ort begründete die Polizei die Maßnahme zuerst mit einer Ordnungswidrigkeit: Das Logo des
Stadtteils »Leutzsch« sei auf Plakaten zu sehen gewesen, die »wild« in der Stadt aufgehangen
worden seien. Das Choreo-Element sei somit Beweismittel, die dieses tragenden Personen potentiell
verdächtig. »Eine völlig absurde Konstruktion«, wie anwesende Fananwälte bereits während der
Maßnahme monierten. Im Nachgang schoben die Staatsanwaltschaft laut Medieninformationen
weitere Gründe nach: der Brandschutz der Choreo wurde ebenso ins Feld geführt wie eine
angebliche Urheberrechtsverletzung bei der Nutzung des Stadtteillogos. Offensichtlich bewusst
wurden außerdem Absprachen der Sicherheitsberatung zur Choreo falsch widergegeben.
Miriam Feldmann vom Rechtshilfekollektiv sagt dazu: »Die Konstruiertheit der Argumentation,
wechselnde Begründungen und unscharfe juristische Einlassungen zeugen unserer Meinung nach
ganz deutlich von einem problematischen Verfolgungseifer der Ermittlungsbehörden, der
Rechtsgrundsätze zum wiederholten Mal mit Füßen tritt«.

Nur dem zurückhaltendem Verhalten der Fans der BSG ist es zu verdanken, dass die Provokationen
von Polizeiführung und Staatsanwaltschaft nicht zu einer Eskalation führten. Den am Spieltag
beteiligten Exekutivorganen fehlte es offensichtlich nicht nur an Fingerspitzengefühl, sondern an
jedwedem Verständnis für fankulturelle Darstellung und Repräsentation. Auch die Bedeutung eines
»positiven Saisonabschlusses«, vom gesellschaftlichen Wert von Vereinsarbeit und Ehrenamt ging
den Behörden völlig ab. Der Aktionismus am gestrigen Tag ist für uns als Fanhilfe der Höhepunkt
einer Repressionswelle, die seit mehr als einem Jahr über die AnhängerInnenschaft der BSG
hinwegzieht. Umso beeindruckender war gestern die alle Bereiche umfassende Solidarität, die sich
gegen die Maßnahmen der Polizei formierte: 4300 Chemiefans jeglicher Couleur, Fanclubs,
VereinsverterterInnen, Gremien, SponsorInnen, Spieler und Stab zeigten klar und deutlich, was sie
von den Maßnahmen hielten und standen symbolisch auf dem Norddamm und im gesamten Stadion
zusammen, um knapp 20 Minuten gegen die Staatsanwaltschaft und ihre Entscheidung zu
protestieren. Ein Szenario, das es bisher in dieser Form im Land noch nicht gegeben hat.

Für Miriam Feldmann, Sprecherin der Fanhilfe ist angesichts der Zäsur vom Sonntag klar: »Neben
einer kritischen Medienberichterstattung, die sich nicht von den Falschinformationen der
Pressestelle der Polizeidirektion veralbern lässt, erwarten wir vor allem die sofortige Versetzung
von Oberstaatsanwalt Schulz in die sächsische Provinz. In einer kosmopolitischen und weltoffenen
Metropole wie Leipzig hat solch ein, von ideologischem Eifer getriebener Staatsbeamter nichts zu
suchen.«

Das Rechtshilfekollektiv ist die selbstorganisierte Fanhilfe der Anhängerinnen und Anhänger des
Leutzscher Fußballvereins BSG Chemie Leipzig. Als eingetragener Verein sind wir u.a. im
bundesweiten »Dachverband der Fanhilfen« assoziiert. Zweck des Verbandes ist die Förderung von
Interessen von Fußballfans sowie die Unterstützung bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer
bürgerlichen Rechte.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Pressemitteilung ist HIER als PDF downloadbar

Miriam Feldmann (Pressesprecherin)
Via Mail: kontakt@rechtshilfe-chemie.de
Via Telefon: 01573-2927517

Frühere Presseinformationen zu Fall finden Sie auf unserer Homepage: http://www.rechtshilfe-
chemie.de/

Leipzig, 29. Mai 2023

Pressemitteilung: DNA-Entnahme bei Chemiefans laut Gerichtsentscheidung rechtswidrig! Öffentlichkeitsfahndung weiter in der Kritik.

Pressemitteilung  des Rechtshilfekollektivs BSG Chemie Leipzig e.V.  (9. Dezember 2022)
 
•  Chemie-Fans gehen juristisch gegen völlig überzogene Maßnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft vor
•  Insbesondere DNA-Entnahmen zu präventiven Zwecken rechtswidrig
•  Landgericht kippt erste Beschlüsse der Leipziger Staatsanwaltschaft

Das Landgericht Leipzig hat mit zwei aktuellen Beschlüssen entschieden, dass die DNA-Abnahme zweier
Fußballfans durch die Polizei im Rahmen der Derbyermittlungen klar rechtswidrig war. Die beiden Chemiefans
sind im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen zum Derby am 7. Mai 2022 ins Visier der Fahnder geraten. Im
Rahmen staatsanwaltschaftlicher und polizeilicher Maßnahmen mussten sie präventiv ihre DNA abgeben. Die
präventive DNA-Entnahme ist für die betroffene Person besonders gravierend, denn das gewonnene Profil
wird nicht nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sondern für lange Zeit in einer Datenbank gespeichert und
bei allen möglichen Straftaten abgeglichen.

Im konkreten Fall sind beide Chemie-Fans mit der Hilfe ihrer Anwältinnen gegen den Beschluss und seinen
Vollzug vorgegangen. Aus Sicht der Fans und ihrer Rechtsbeistände war die Entnahme unbegründet. Beide
waren in der Vergangenheit weder besonders auffällig, noch liegen Anhaltspunkte vor, dass von ihnen derzeit
eine besondere Gefahr ausgeht. Dieser Argumentation folgten nun auch die Richter:innen in Leipzig. Die DNA-
Entnahme erfolgte auf Grundlage des § 81g StPO – also als präventive Speicherung für eventuelle zukünftige
Straftaten. Da dies aber einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
darstellt, ist die Entnahme nach § 81g StPO an hohe Hürden gebunden. Diese sah das Gericht nicht erfüllt an.
Nur weil eine einmalige Begehung einer Straftat vorgeworfen wurde, kann man nicht darauf schließen, dass
die beschuldigte Person in Zukunft weitere Straftaten begehen werde, urteilten die Richter:innen.

Miriam Feldmann, Sprecherin der Leipziger Fanhilfe kritisiert im Zuge der Landgerichts-Entscheidung vor
allem die Leipziger Staatsanwaltschaft: »Der für die Ermittlungen zuständige Staatsanwalt hat jedes Maß
an juristischer Wirklichkeit verloren. Ganz offensichtlich treibt ihn ein problematischer Verfolgungseifer,
der mit strafprozessualen Realitäten nichts mehr zu tun hat. Hier hat sich jemand ein politisches Feindbild
erschaffen, hier agiert eine Staatsanwaltschaft mit Methoden, die man gemeinhin als unseriös bezeichnen
kann.«

Bereits der den Derby-Auseinandersetzungen zugrundeliegende Polizeieinsatz am 7. Mai 2022 geriet
zuletzt immer mehr in den Blick politischer Debatten. In zwei Kleinen Anfragen wurde der Einsatz bereits
parlamentarisch im Sächsischen Landtag durch Abgeordnete hinterfragt. Kritisch wird auch die
Öffentlichkeitsfahndung gesehen, mit der die Staatsanwaltschaft bis heute, u.a. mit dem MDR nach
möglichen Straftätern sucht. Anfang dieser Woche problematisierte das investigative und bundesweite
Medienportal »uebermedien« die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Presse. Letztere müsse sich
kritischer mit den bisweilen haarigen Ermittlungsansätzen und Hintergründen auseinandersetzen, anstatt
als alternative Pressestelle der Staatsanwaltschaft zu agieren.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Die Pressemittelung hier als PDF downloadbar.

Weitere Infos:

•  A. Reisin: Wenn Journalisten sich als Hilfssheriffs verstehen, https://uebermedien.de/79277/wenn-
journalisten-sich-als-hilfssheriffs-verstehen/
•  Der Fall René Kindermann: oder wie sich der MDR als Pressestelle der Sächsischen Polizei
bewirbt, http://www.rechtshilfe-chemie.de/?p=401
•  E. Lopez. Das Spiel dauert nicht nur 90 Minuten, in: Kreuzer Stadtmagazin, 11/2022
•  B. Schlehahn: Fanhilfen machen mobil, in: LVZ v. 8.12.2022,
https://www.lvz.de/sport/regional/fanhilfen-machen-mobil-gegen-willkuer-unverhaeltnismaessigkeit-
und-das-feindbild-fanHGWI5DWYOMHVWTGN2TRXVBJB44.html

Mail: kontakt@rechtshilfe-chemie.de oder telefonisch: 01573-2927517 (Miriam Feldmann)
 
Das Rechtshilfekollektiv/RHK ist die Fanhilfe der Fanszene von Chemie Leipzig und im bundesweiten
Dachverband Fanhilfen e.V. assoziiert. Wir sind Teil einer übergreifenden Solidargemeinschaft zur
Unterstützung von Fans der BSG, die aufgrund von Ereignissen rund um die Spiele unseres Vereins Probleme
mit der Polizei oder Justiz bekommen haben.

Der Fall René Kindermann: oder wie sich der MDR als Pressestelle der Sächsischen Polizei bewirbt

Der Fall René Kindermann: oder wie sich der MDR als Pressestelle der Sächsischen Polizei bewirbt

 

Am vergangenen Sonntag berichtete der Mitteldeutsche Rundfunk in seiner Sendung „Kripo Live“ über die Öffentlichkeitsfahndung rund um die Auseinandersetzungen beim letzten Derby im Mai 2022 im Alfred-Kunze-Sportpark. In einem reißerischen Beitrag durfte der Sportreporter René Kindermann die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft inhaltlich flankieren. Während im Hintergrund die Fotos von mutmaßlich beteiligten Akteuren durchs Bild liefen, empfahl sich René Kindermann – im normalen Leben seit Jahrzehnten auf dem Feld des genuinen Sportjournalismus tätig – als neuer „Szenekundiger Beamter“ für das Landeskriminalamt: er mutmaßte über die Gründe für die Auseinandersetzungen zwischen Chemiefans und Polizei, konstruierte absurde Rache- und Gewaltideen in Bezug auf den Lokalrivalen, brachte zeitliche wie inhaltliche Abläufe durcheinander: kurzum – er dichtete der bereits fragwürdigen und ideologischen Erzählung von Sonderkommission und Staatsanwaltschaft ein ganz eigenes Narrativ an.

Wir als ehrenamtlich arbeitende Fanhilfe der AnhängerInnenschaft der BSG Chemie Leipzig kritisieren hier nicht nur die Naivität und Dummheit von René Kindermann: er hat sich quasi als „neutraler und vermeintlich beliebter“ Sportreporter vor den Karren der Ermittlungsbehörden spannen lassen. Das mag alters- und professionspsychologische Gründe haben. Wir kritisieren in erster Linie den Mitteldeutschen Rundfunk, der mit dem Beitrag rund um die massenhafte Öffentlichkeitsfahndung jedwedes kritisches Bewusstsein eingebüßt zu haben scheint. Dass Fahndungen in dieser Form ein besonders problematisches und in Bezug auf die Grundrechte sehr eingriffsintensives Instrument sind, ist sicherlich auch dem MDR nicht neu. Personen, die mit der Unterstützung der öffentlich-rechtlichen Medien gesucht werden, sind quasi automatisch stigmatisiert und in ihrem beruflichen und privaten Umfeld bloßgestellt. Vor allem gilt dies bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bekannter Weise das Hauptklientel im Fußballkontext abbilden. Anstatt also dem Ermittlungseifer der Leipziger Staatsanwaltschaft mit Augenmaß und Zurückhaltung zu begegnen, reiht sich der MDR in die völlig emotionalisierte Debatte rund um die Aufarbeitung des Derbys ein. Weder prüft er die strafprozessuale Legalität noch den genauen Kontext der Ereignisse. Er übernimmt 1:1 die Sicht- und Betrachtungsweise der sächsischen Sonderkommission: zugespitzt könnte man meinen, der MDR sei der verlängerte Arm der LKA-Pressestelle.

Mitnichten wollen wir an dieser Stelle ein pauschales öffentlich-rechtliches Medienbashing betreiben. Nichts liegt uns ferner. Wir möchten viel eher an den Berufsethos der PressevertreterInnen appellieren und an das, was zumindest wir als „kritische Einordnung“ von Ereignissen bezeichnen. Stellen sie die richtigen Fragen, bohren sie nach, recherchieren sie Kontexte! Welchen Tatbeitrag lieferte beispielsweise die Polizei am Tag selbst? Warum stürmten schwer bewaffnete Einheiten während des Spiels einen völlig friedlichen und feiernden Fanblock? Wie viele verletzte Fans gab es eigentlich und wird gegen Beamte ermittelt? Wurden Kinder, junge Leute und alte Menschen durch das massenhaft eingesetzte Pefferspray verletzt? Hat die Polizei ihren Einsatz kritisch ausgewertet? Was sagen eigentlich Fans und Fanorganisationen? Welche Rolle spielt die persönliche Fehde von Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz mit dem Verein BSG Chemie Leipzig? Uns jedenfalls würden noch tausend weitere investigative Fragen einfallen (und wir haben das nicht einmal studiert…). Und hören Sie bitte auf, die Bevölkerung Leipzigs zu selbsternannten Hilfssheriffs zu empowern.

Der allseits bekannte und sicher auch von Ihnen geschätzte Kommentator der Süddeutschen Zeitung Heribert Prantl schrieb einmal anlässlich der G20-Fahndungen in Hamburg: „Es gehört zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, Täter zu suchen. Es gehört nicht zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, bei dieser Suche Mittel einzusetzen, die unverhältnismäßig, untauglich und gefährlich sind. (…) Das ist eine gigantische Öffentlichkeitsfahndung, ein Massenscreening, eine Aufforderung zur öffentlichen Rasterfahndung.“ Vielleicht bietet dieses Zitat den Einstieg für eine selbstkritische Reflexion des MDR. Wir würden uns sehr darüber freuen – über eine Entschuldigung von René Kindermann übrigens auch.

 

Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig, 21. September 2022

Der Beitrag hier als PDF zum herunterladen Der Fall Rene Kindermann

Pressemitteilung zu der Öffentlichkeitsfahndung vom 14. September 2022 im Zuge des Derbys

Pressemitteilung zu der Öffentlichkeitsfahndung  vom 14. September 2022 im Zuge des Derbys

Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Leipzig führt nun also eine Öffentlichkeitsfahndung oder auch Identitätsfeststellungsfahndung wegen des Derbys vor ein paar Monaten durch. Nicht das erste mal, dass in Sachsen Fußballfans an den medialen Pranger gestellt werden, man erinnere sich an Dresden. Aber was solls; Bilder von als Chaoten bezeichneten Fußballfans liefen bei Bild, Tag24 und Co doch eh rauf und runter, warum sich also aufregen? Und überhaupt: selber Schuld, wer da bei diesem Krawall rumhängt! Oder?

Nein, denn hier geht es um mehr.

Die Öffentlichkeitsfahndung (genauer: Identitätsfeststellungsfahndung) stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff von enorm hoher Intensität dar. Egal was die oben erwähnten Klatschblätter schreiben mögen, für jeden vermeintlichen „Chaoten“ gilt zunächst die Unschuldsvermutung.

Schön und gut, dass es diese gibt, wenn allerdings dein Gesicht im Rahmen einer polizeilichen Fahndung in Kombination mit einem Tatvorwurf öffentlich medial verbreitet wird, dann erkläre mal deinen Nachbar*innen, Kolleg*innen, etc. dass für dich die Unschuldsvermutung gilt. Selbst im Falle einer Anklage, bei der ein wesentlich höherer Verdachtsgrad vorliegen muss (für die Fahndung genügt bereits einfacher Tatverdacht), wird das Gesicht des oder der Angeklagten nicht zwangsläufig der breiteren Öffentlichkeit bekannt. Es ist offensichtlich, dass mit dieser Maßnahme eine erhebliche Rufschädigung für alle von ihr Betroffenen einhergeht. Die Vorverurteilung – zumindest bei all jenen, die diese Bilder sehen – ist damit bereits durch. Für Betroffene muss sich die Veröffentlichung bereits wie eine Strafe anfühlen.

Daher ist die Identitätsfeststellungsfahndung, die sich, sofern sie sich gegen den oder die Beschuldigten richtet, in § 131b Abs. 1 StPO wiederfindet, eigentlich an bestimmte Anforderungen geknüpft:

„Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist, ist auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre“.

Es bedarf also 1. einer Straftat von erheblicher Bedeutung und 2. muss die Feststellung der Identität auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert sein (sog. Subsidiaritätsklausel).

Aus unserer Sicht liegen die Voraussetzungen hierfür im konkreten Fall nicht vor:

1. Ob es sich um eine Straftat „von erheblicher Bedeutung“ handelt, soll zwar von einer einzelfallbezogenen Beurteilung abhängen, nichtsdestotrotz ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Tatvorwürfen nicht um Verbrechen, sondern lediglich um Vergehen handelt. Im Übrigen müssen auch hier stets die beeinträchtigten Interessen der Betroffenen abgewogen werden.

2. Offensichtlich haben die die Ermittlung führende Staatsanswaltschaft und das Gericht, welches den Beschluss durchwinkte, jedoch den Grundsatz der Subsidiarität nicht gewahrt: Bevor eine solch drastische eingriffsintensive Maßnahme gezogen wird, hätten zunächst, andere mildere – möglicherweise auch weniger, wenn auch nicht erheblich weniger erfolgsversprechende – Maßnahmen der Ermittlungen ergriffen werden müssen. Was hat die Polizei unternommen? Das Derby liegt wenige Monate zurück. Man positionierte sich einige darauffolgende Spiele mit Bildermappen am Hauptbahnhof, zog willkürlich mal hier mal da ein paar Fans raus und nun scheint die Geduld bereits am Ende. Und das obwohl wegen vermeintlich „erheblicher“ Straftaten ermittelt wird, die erst in vielen Jahren verjähren werden.

Die Leipziger Polizei verfügt über szenekundige Beamten. Die chemische Fußballszene wird seit Jahren beobachtet und mit Repressionen überzogen, nun sieht man schon nach wenigen Wochen der Ermittlungen keine andere Möglichkeit als öffentlich nach Tatverdächtigen zu fahnden.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich hierbei nicht um eine unüberschaubare riesige Erstliga-Szene handelt, bei der regelmäßig zehntausende ins Stadion pilgern und der man gar nicht anders Herr werden könnte. Die BSG spielt in der Regionalliga. Beim Derby waren 5.000 Zuschauer. Offensichtlich bereits zu viel für die Leipziger Polizei?

Abermals setzt man hier auf maximale Repression, anstelle von Aufarbeitung, Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. Da bleibt es nur eine Randnotiz, dass die Leipziger Polizei vor einiger Zeit in Böhmermanns ZDF Sendung nicht gut weg kam.

Ob man es sich hier nun einfach machen möchte und die Identifikationsfeststellungsfahndung der gemütlichere Weg der Ermittlungen ist, oder ob es tatsächlich auch darum geht, die Tatverdächtigen abzustrafen und kurz vor dem nächsten Derby schon ein mal für ein wenig Abschreckung und damit „Ruhe“ zu sorgen – darüber können wir nur spekulieren. Fest steht: auch die Ermittlungsbehörden haben sich rechtmäßig zu verhalten, was ihnen in unseren Augen abermals nicht gelingt.

Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, dass sich die vorangegangene Kritik nun zunächst offensichtlich auf die Öffentlichkeitsfahndung an sich beschränkt. Wie es zu den anlassgebenden Ereignissen selbst gekommen ist und dass die Polizei hieran selbst nicht ganz unschuldig gewesen ist, steht auf einem anderen Blatt…

Wir als Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig kritisieren die Öffentlichkeitsfahndung jedenfalls aufs Schärfste.

Pressemitteilung zum Spiel der BSG Chemie Leipzig am Ostersonntag in Fürstenwalde

Pressemitteilung zum Spiel der BSG Chemie Leipzig am Ostersonntag in Fürstenwalde

  • Fans fordern nach 2 Jahren der Ignoranz endlich Anklage gegen Polizeibeamte
  • Klageerzwingung beim OLG belegt das bisherige Desinteresse der beteiligten Ermittlungsbehörden
  • Das Fehlverhalten der Beamten beim Spiel 2020 muss endlich lückenlos aufgeklärt werden

Im Februar 2020 spielte die BSG Chemie Leipzig das letzte Mal in der Bonava-Arena in Fürstenwalde. Die dramatischen Ereignisse von damals sind allen Beteiligten noch vor Augen: ein Chemie-Fan wurde vor dem Spiel ohne Not von der eingesetzten Bereitschaftspolizei rabiat vom Zaun gerissen, die Zaunzacken bohrten sich dabei tief in seinen Oberschenkel und führten zu schweren Verletzungen. Neben fast zwei Monaten Krankenhaus und Reha folgte vor allem eine unwürdige und verharmlosende juristische Aufarbeitung der Ereignisse. Während mehrere Chemiefans Anklagen und Strafbefehle – u.a. wegen Beleidigung – erhielten, wurden die Ermittlungen gegen die beiden beteiligten Polizeibeamten damals nach wenigen Monaten sang- und klanglos eingestellt. Ein veritabler Polizeiskandal. Fans und Vereinsvertreter der BSG waren ebenso fassungslos wie die Rechtsbeistände der Betroffenen.

Heute ist die Situation eine andere. Einzig durch den juristischen und politischen Druck, die Herstellung einer kritischen Öffentlichkeit und die Ausdauer aller polizeikritischen Verfahrensbeteiligten sind die Ermittler von damals vom Fall abgezogen. In einem sogenannten Klageerzwingungsverfahren bestätigte das OLG Brandenburg die ungenügenden und einseitigen Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft und ordnete eine Überprüfung an. Nach zwei Jahren wurden endlich wichtige Zeugen vernommen und  Videoaufnahmen gesichtet. Gleichzeitig wurden alle angeklagten Chemiefans in klaren Urteilen freigesprochen.

Miriam Feldmann von der Leipziger Fanhilfe begleitet die Verfahren seit über zwei Jahren: »Der Fall Fürstenwalde offenbart deutlich, wie sich Polizist:innen bei Fehlverhalten gegenseitig den Rücken frei halten. Korpsgeist und polizeitypische Gruppendynamiken des Zusammenhalts sind seit Jahren bekannte Probleme bei Sicherheitsbehörden. Diese ‚Kultur der bedingungslosen Solidarität‘ ist ein riesiges Strukturproblem, begünstigt strafbares Verhalten und muss endlich geahndet werden!«

Wie sich die Polizei zum anstehenden Spiel am Ostersonntag der Öffentlichkeit präsentieren wird, ist offen. Ebenso offen ist, ob sich am Spieltag die beteiligten Polizeibeamten und der Geschädigte gegenüber stehen werden. Das Spiel wird deshalb unter Beobachtung von Parlamentarier:innen und Pressevertreter:innen stattfinden.

Für Presserückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Miriam Feldmann (Pressesprecherin)

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Pressemitteilung des »Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig« zum gewonnenen Klageerzwingungsverfahren gegen die brandenburgische Generalstaatsanwaltschaft

Pressemitteilung des »Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig« zum gewonnenen Klageerzwingungsverfahren gegen die   brandenburgische Generalstaatsanwaltschaft

•  Das OLG Brandenburg hebt Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft auf  
 
•  Staatsanwaltschaft muss Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte wieder aufnehmen  
 
•  Schallende Ohrfeige: OLG beanstandet Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft als »unzureichend«  

Am 16. Februar 2020 kam es in der Fürstenwalder »Bonava-Arena« im Vorfeld eines Auswärtsspiels der BSG Chemie Leipzig zu einer schweren Verletzung eines jungen Chemiefans. Zwei Beamte der eingesetzten Bereitschaftspolizei rissen den Fan ohne wahrnehmbare Ankündigung und Abwägung alternativer Mittel dermaßen rabiat vom Zaun, dass er massive Verletzungen – u.a. einen 20 cm langen offenen Riss am Oberschenkel davontrug. Nur durch die schnelle Notversorgung einer Leipziger Krankenschwester aus der Fanszene konnte die dramatische Situation zumindest halbwegs bewältig werden. Die Ereignisse vom Februar waren Thema landesweiter medialer Berichterstattung und beschäftigten u.a. auch den brandenburgischen Landtag.

Mit dem Beschluss vom 22.11.2021 des Brandenburgischen OLG ist die zuständige Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Ermittlungen gegen die beiden beteiligten Beamten wieder aufzunehmen. Die Ermittlungsanordnung beruht vor allem auf der unzureichenden Arbeit der zuständigen Behörde. Bemängelt wurde u.a. das Ignorieren von wichtigen Zeugenaussagen und eine völlig einseitige Ermittlungsstrategie. Auch, dass die vorliegenden Bildaufnahmen in keiner Weise durch einen Sachverständigen beurteilt wurden, obwohl sich dies »zwecks näherer und präziserer Erkenntnisse nahezu aufdrängte«, kritisiert das OLG in seinem Beschluss scharf.

»Die erreichte Anordnung zur Wiederaufnahme, die unser Rechtsanwalt Christian Friedrich gegen die Staatsanwaltschaft auf den Weg gebracht hat, ist für uns ein großer und außergewöhnlicher Erfolg«, so Miriam Feldmann, die Sprecherin der Fanhilfe der BSG Chemie Leipzig. »Mit deutlichen und klaren Worten hat das höchste Gericht des Bundeslandes die zuständigen Ermittlungsbehörden abgemahnt und ihnen auf den Weg gegeben, endlich richtig gegen die beiden beschuldigten Polizisten zu ermitteln.«   

Das Rechtshilfekollektiv BSG Chemie Leipzig und die Fanszene des Vereins werden die nun anstehende Wiederaufnahme der Ermittlungen genauestens verfolgen. Der bisherige Status Quo im Umgang mit dem Vorfall war vor allem geprägt durch Ignoranz, Widerwillen und durch eine auf Abwehrreflexe eingeübte Polizeikultur. Wir hoffen, dass dies sich ab jetzt –
auch durch den Beschluss des OLG – grundlegend ändert.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Miriam Feldmann (Pressesprecherin)
Via Mail: kontakt@rechtshilfe-chemie.de  Telefonisch: 01573-2927517
Frühere Presseinformationen zu Fall finden Sie auf unserer Homepage: http://www.rechtshilfe-chemie.de/

Pressemitteilung des Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig e.V. zu den Anzeigen gegen das LKA Sachsen und den Vorwürfen der unerlaubten Weitergabe von Ermittlungsakten

  • Ermittlungsdesaster auf neuer Stufe – Generalstaatsanwalt untersucht Vorgänge beim LKA
  • Falsche Verdächtigungen und mutmaßliche Weitergabe von Ermittlungsakten an Dritte
  • Fanhilfe fordert Einstellung der Ermittlungen gegen Chemiefans und Auflösung der Sonderkommission

Ende April fanden im Zuge von Ermittlungen des Landeskriminalamtes Sachsen und der Leipziger Staatsanwaltschaft mehrere Hausdurchsuchungen gegen Fans der BSG Chemie Leipzig statt. Hintergrund soll laut Staatsanwaltschaft der Straftatbestand des Landfriedensbruch im Zuge einer mutmaßlichen Auseinandersetzung mit Fans des Leipziger Lokalrivalen im September 2019 in Neukieritzsch gewesen sein. Das Verfahren war eigentlich schon lange eingestellt, wurde aber durch das LKA wieder ausgegraben.

Seitdem passieren merkwürdige Dinge. Gegen einen der Betroffenen findet eine mediale Kampagne statt, die offensichtlich die Zerstörung der privaten und beruflichen Existenz des Chemiefans zum Ziel hat. Seit den Hausdurchsuchungen werden – entweder durch ein Leck bei den ErmittlerInnen oder ganz gezielt und kalkuliert durch die Sonderkommission selbst – persönliche Informationen, Ermittlungsakten und Dokumente an die Öffentlichkeit »durchgestochen«. Informationen, die nur im Zuge der Durchsuchung gewonnen werden konnten. Dabei handelt es sich u.a. um Aktenbestandteile aus mehreren eingestellten Ermittlungsverfahren sowie weitere juristische Papiere. Besonders dramatisch ist, dass die Dokumente in regelmäßigen Abständen einem neurechten, vom Verfassungsschutz beobachteten Monatsmagazin und weiteren Personen, die offensichtlich zur regionalen Neonaziszene gehören zur Verfügung gestellt wurden.

Bereits zwischen 2013 und 2018 ermittelten Teile eben dieser heutigen Sonderkommission in zwei gigantischen Vorgängen gegen Fans der BSG wegen der Bildung einer Kriminellen Vereinigung nach §129 StGB. Alle Verfahren gegen mehr als 30 Beschuldigte, u.a. Fans, Vereinsmitarbeiter und Sozialarbeiter wurden eingestellt. Damals gingen die Verfahren als »Überwachungsskandal« in die Geschichtsbücher der Behörde ein. Kritisiert wurden neben den absurden Ermittlungsansätzen vor allem die aus dem Ruder gelaufene minutiöse Überwachung von hunderten Menschen, darunter viele BerufsgeheimnisträgerInnen. Bis heute sind die Vorgänge Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen. Mehrere Betroffene klagen gegenwärtig wegen der Grundrechtseingriffe gegen die Verantwortlichen.

Miriam Feldmann vom Rechtshilfekollektiv zum aktuellen Fall: »Dass die ErmittlerInnen des LKA offenbar eine Standleitung zur rechten Szene zu haben scheinen und diese quasi offen kommunizieren, ist für uns eine unfassbare Grenzüberschreitung. Hier werden nicht nur taktische Graubereiche ausgelotet, hier werden offensichtlich Straftaten durch Exekutivbehörden begangen.«

Dies scheinen auch der Rechtsanwalt des betroffen Fans und sein Arbeitgeber, die Stadt Leipzig, so zusehen. Beide haben Anzeige bei der Leipziger Staatsanwaltschaft bzw. der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gestellt. Unter anderem wegen Geheimnisverrats. Auch eine Anzeige wegen der Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB, u.a. gegen die Szenekundigen Beamten der Leipziger Polizeidirektion steht im Raum: die hatten mit einer vagen und nicht verifizierten Identifizierung des Chemie-Fans die Ermittlung erst ins Rollen gebracht.

»Wir wissen nicht genau, welches Spiel das LKA hier spielt. Weder erschließt sich uns die konstruierte politische Aufladung der Ermittlung, noch das eingesetzte schwere Geschütz. Wenn das LKA hier wirklich sensible Daten vom Handy oder Computer des Chemie-Fans weitergegeben hat, die Ermittlungen manipuliert und die öffentliche Berichterstattung beeinflusst, dann gehört die Sonderkommission aufgelöst, dann muss es polizei-interne Konsequenzen geben«, so Miriam Feldmann weiter.

So oder so ist der Ermittlungsansatz des LKA für uns als Fanhilfe diskreditiert. Eine hohe Polizeibehörde, die dermaßen unkontrolliert unter der fachlichen Aufsicht der Staatsanwaltschaft schalten und walten kann, deren Mittel und Methoden nicht mal für die Drehbücher der schlechtesten »Tatorts« reichen würden und die schlicht und einfach bewusst rechtswidrig agiert, sollte mit den Konsequenzen ihres Handelns konfrontiert werden.

Weiterführende Informationen:

 

Hier ist die aktuelle Pressemitteilung nochmal als PDF ansehbar:  PM_ Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig_LKA

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Das Rechtshilfekollektiv/RHK ist die Fanhilfe der Fanszene von Chemie Leipzig und im bundesweiten Dachverband Fanhilfen e.V. assoziiert. Wir sind Teil einer übergreifenden Solidargemeinschaft zur Unterstützung von Fans der BSG, die aufgrund von Ereignissen rund um die Spiele unseres Vereins Probleme mit der Polizei oder Justiz bekommen haben.

 

 

 

Pressemitteilungdes Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig e.V.

Pressemitteilungdes Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig e.V.

  • Derby 2017-Freisprüche für Chemiefans endgültig und rechtssicher durch OLG bestätigt
  • Absurdem Ermittlungseifer der Leipziger Staatsanwaltschaft wird durch höchste Instanz Riegel vorgeschoben
  • Kosten für unzählige Verhandlungen vor drei Instanzen trägt die Staatskasse

Das Oberlandgericht Dresden hat heute Vormittag in einer Revisionsverhandlung mehrere Urteile des Leipziger Landgerichts bestätigt, wonach Chemiefans, gegen die nach dem Derby 2017 in Probstheida ermittelt wurde, freizusprechen sind. Laut Anklage der Leipziger Staatsanwaltschaftwurde den Fans vorgeworfen, gegen das Vermummungsverbot (§§ 17,2 SächsVersG) verstoßen zu haben. Zum Hintergrund: im November 2017 wurde beim Leipziger Derby im Bruno-Plache-Stadion mehrmals Pyrotechnik im Gästeblock gezündet. Um sich vor der Rauchentwicklung zu schützen, hatten die Angeklagten für wenige Minuten mittels Schals ihren Mund und ihre Nase bedeckt. Für die ermittelnde Staatsanwaltschaft war dies Beweis genug, dass die Fans ihre Identität verbergen wollten und stellte daraufhin Strafanträge.

Das OLG hat nun heute die Freisprüche, die bereits das Leipziger Landgericht geurteilt hatte bestätigt. Die Revision der Staatsanwaltschaft wurde als unbegründet abgewiesen: „Es seien keine Rechtsfehler erkennbar und der Tatbestand der Vermummung werdenicht erfüllt“, so das Gericht. Hintergrund ist vor allem die juristische Lesart des § 17 des Versammlungsgesetzes. Danach ist nur dann von einer Vermummung auszugehen, wenn die Vermummung „darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern“. Dies war inden angezeigten Fällen offensichtlichen nicht der Fall –vielmehr diente das kurzeitige Hochziehen des Schals dem Schutz der Gesundheit. Miriam Feldmann, Sprecherin des RHK dazu: „Wir freuen uns sehr über den Ausgang der Verhandlung. Das Landgericht und das Oberlandgericht haben juristisch sauber argumentiert, warum die Fans von den Tatvorwürfen freizusprechen sind. Problematisch erscheint uns nach wie vor das Vorgehen der Leipziger Polizei und Staatsanwaltschaft. Beide Institutionen wollten auf Teufel komm raus, dass Verurteilungen stattfinden. Entlastende Momente wurden während des Verfahren unter den Tisch gekehrt. Wir prüfen derzeit mit unseren RechtsanwältInnen, ob möglicherweise Rechtsbeugung vorliegt.“

Mit der Ablehnung der Revision endet eine jahrelange und mehr-instanzliche Odyssee der beschuldigten Fans. Die Verfahrenskosten, die in die Zehntausende gehen dürften, trägt die Staatskasse.

Für Rückfragen zum Verfahren stehen wir gerne zur Verfügung: Mail: kontakt@rechtshilfe-chemie.de oder telefonisch: 01573-2927517 (Miriam Feldmann)

Das Rechtshilfekollektiv / RHK ist die Fanhilfe der Fanszene von Chemie Leipzig.

Wir sind Teil einer übergreifenden Solidargemeinschaft zur Unterstützung von Fans der BSG, die aufgrund von Ereignissen rund um die Spiele unseres Vereins Probleme mit der Polizei oder Justiz bekommen haben.

Weitere Infos zum Verfahren findet Sie u.a. hier:

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4868&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12715&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

https://www.sportbuzzer.de/artikel/ermittlungseifer-zum-leipziger-derby-vor-drei-jahren-halt-unvermPressemittelung_RHK_OLG_Urteil20210115_neuindert-an/

Hier ist die aktuelle Pressemitteilung nochmal als PDF ansehbar: Pressemittelung_RHK_OLG_Urteil202101115

Pressemitteilung des »Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig« zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen zwei Polizeibeamte

Fehlerkultur Fehlanzeige: Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder stellt im Fürstenwalde-Verfahren die Ermittlungen gegen zwei Beamte der Bereitschaftspolizei ein

Die vorliegenden Beweise und Zeugenaussagen werden durch LKA und die Staatsanwaltschaft scheinbar bewusst nicht gewürdigt

Rechtshilfekollektiv und Fans fordern Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen die beteiligten Polizisten durch die Staatsanwaltschaft

 

Am 16. Februar 2020 kam es in der Fürstenwalder »Bonava-Arena« im Vorfeld eines Auswärtsspiels der BSG Chemie Leipzig zu einer schweren Verletzung eines jungen Chemiefans. Zwei Beamte der eingesetzten Bereitschaftspolizei rissen den Fan ohne wahrnehmbare Ankündigung und Abwägung alternativer Mittel dermaßen rabiat vom Zaun, dass er massive Verletzungen – u.a. einen 20 cm langen offenen Riss am Oberschenkel – davontrug. Nur durch die schnelle Notversorgung einer Leipziger Krankenschwester aus der Fanszene konnte die dramatische Situation zumindest halbwegs bewältig werden. Der Chemiefan befand sich im Nachgang insgesamt vier Wochen in Bad Saarow und in der Universitätsklinik Leipzig in stationärer Behandlung und musste mehrmals operiert werden. Die Ereignisse vom Februar waren Thema landesweiter medialer Berichterstattung und beschäftigten u.a. auch den brandenburgischen Landtag.

 

Diese Woche haben wir nun erfahren, dass die zuständige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt gegen die beiden eingesetzten Polizisten sang- und klanglos eingestellt hat. Angeblich fehle die »konkrete nachweisbare Körperverletzungshandlung«. Außerdem lasse sich »die Art und Weise der Bewegungen«, die zur Verletzung führten »nicht weiter klassifizieren und ist mit den vorhandenen Beweismitteln auch nicht aufklärbar«. Letztlich sei ein »strafbares Verhalten nicht zu erkennen«, so der bearbeitende Staatsanwalt weiter.

 

In der Regel ist bei Verfahren gegen Fußballfans den Staatsanwaltschaften jedes ermittlungstaktische Mittel Recht, um Anklage erheben zu können. Gerichtsverfahren werden selbst bei Bagatelldelikten und Ordnungswidrigkeiten durch die Instanzen geprügelt. »Die Ermittlungen gegen die beiden Beamten durch das brandenburgische LKA wurden – um es nett zu formulieren – mit einer gewissen Oberflächlichkeit geführt«, so Miriam Feldmann, die Sprecherin der Leipziger Fanhilfe. »Vom Ermittlungseifer, den Staatsanwaltschaft und Polizei ansonsten bei vermeintlichen Fanvergehen an den Tag legen, war dieses Mal keine Spur. Mehrere ZeugInnen wurden nicht gehört, die Videoaufnahmen nicht umfänglich ausgewertet, die Argumente der Anwälte der Polizisten wurden nahezu wortwörtlich im Einstellungsbescheid durch den Staatsanwalt repetiert«.

Dass die Staatsanwaltschaft wider besserer Kenntnis die qualitativ hochwertigen Videoaufnahmen zum Vorfall ignoriert, und sogar »eine Opfer-Täter-Umkehr vornimmt, indem sie in der Verfügung einen helfenden Fan eine mögliche Mitschuld attestiert, ist für uns völlig unverständlich«, so Miriam Feldmann weiter.

 

Als Fanhilfe, die den  Aufarbeitungsprozess rund um Vorfälle in der »Bonava-Arena« vor allem auf der Seite des geschädigten Fans begleitet hat, sind wir über die Einstellung der Staatsanwaltschaft entsetzt. Gerade Polizeibeamte müssen sich und ihr Agieren und Tun an strengen rechtlichen Maßstäben messen lassen. Die öffentlichen Debatten um »Cop-Culture« und Polizeigewalt sollten eigentlich zu einem Umdenken in der Institution geführt haben. Leider reiht sich nun der Vorfall in eine Verdrängungskultur der brandenburgischen Polizei ein, deren Niveau eine ganz neue Ebene erreicht hat.

 

Das Rechtshilfekollektiv BSG Chemie Leipzig und die Fanszene des Vereins fordern daher nicht nur die sofortige Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die zuständige Staatsanwaltschaft, sondern vor allem eine breite gesellschaftliche Debatte über eine auf Abwehrreflexe eingeübte Polizeikultur – egal ob in Brandenburg, in Sachsen oder anderswo.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Miriam Feldmann (Pressesprecherin)

Via Mail: kontakt@rechtshilfe-chemie.de

Telefonisch: 01573-2927517 (ab Montag)