AUFENTHALTSVERBOTE

Aufenthaltsverbote umfassen einen bestimmten Bereich (Ort, Teil einer Gemeinde, ein ganzes Gemeindegebiet) und verbieten einer Person, diesen zu betreten oder sich dort aufzuhalten. Grundlage hierfür ist die Annahme, dass die betreffende Person in diesem örtlichen Bereich eine Straftat begehen wird. Relativ bekannte Beispiele für Aufenthaltsverbote sind die sogenannten „Stadtverbote“.
Da Aufenthaltsverbote sehr viel tiefgreifender als Platzverweise sind, muss auf Verlangen schriftlich dargelegt werden, warum nun genau diese Person, aus welchen Gründen, wo genau und wie lang damit belegt wird. Außerdem muss wieder die Erforderlichkeit vorhanden sein, d.h. wenn ein milderes Mittel der „Gefahrenabwehr“ vorhanden ist, ist das Aufenthaltsverbot rechtswidrig. Ein weiterer Grund gegen ein Aufenthaltsverbot ist, dass z.B. der Verbotsbereich in den Wohnraum, Arbeitsplatz, Kinderbetreuungshaus etc. fällt. Wenn du dir das Verbot schriftlich aushändigen lässt, kannst du Widerspruch einlegen. Verstöße gegen das Verbot können zur Ingewahrsamnahme führen.