PLATZVERWEISE

Ein Platzverweis ist ein sehr gängiges und beliebtes Mittel der Polizei, um Personen vorübergehend von einem Ort zu entfernen. Nach den Definitionen in den Polizeigesetzen muss eine „konkrete Gefahr“ vorliegen. Was eine „konkrete Gefahr“ ist, bestimmen sie jedoch in der Regel immer selber. In der Praxis gibt die Polizei oft gar keinen Grund an. Laut den gesetzlichen Bestimmungen müssen Platzverweise für einen räumlich begrenzten Bereich und zeitlich vorübergehend sein. Oft werden sie jedoch für ganze Stadtteile und bis zu einer Dauer von 24 Stunden oder mehr erteilt.

Ein Platzverweis kann durch jeden einzelnen Beamten vor Ort erteilt werden. Es bedarf keiner richterlichen Entscheidung. Er kann mündlich oder schriftlich erteilt werden. Wird er schriftlich erteilt, so gilt auch hier: nichts unterschreiben, auch keine Bestätigung, den Platzverweis erhalten zu haben, aber dennoch Widerspruch einlegen und protokollieren lassen.  Verlange den Durchschlag, unterschreibe selber aber nicht!
Das ist vergleichsweise viel Aufwand für einen Platzverweis, aber da ein solcher für ein Stadionverbot ausreicht, ist es sinnvoll, früh genug dagegen vorzugehen.

Der praktische Umgang mit einem Platzverweis richtet sich nach der konkreten Situation. Bei einem mündlichen Platzverweis ist es meist egal was ihr macht, wenn ihr nicht nochmal dem Polizisten begegnet der ihn euch ausgesprochen hat, habt ihr nichts zu befürchten, da seine Kollegen, wenn sie nicht daneben standen, davon nichts wissen. Bei einem schriftlichen Platzverweis gestaltet sich das schwieriger, da die Polizei schon eure Personalien hat.

Ein Platzverweis selbst führt nicht zu einem Bußgeld und hat auch keine strafrechtlichen Folgen. Erst das Nichtbefolgen eines Platzverweises kann zu einer Ingewahrsamnahme führen – selbstverständlich nur, wenn ihr erwischt werdet.

Gegen den Platzverweis kann man Widerspruch erheben, was dir aber vor Ort nichts bringt, wenn  er dir mündlich ausgesprochen wurde und die Abgabe deiner persönlichen Daten zur Folge hat.

Erst nachträglich kann gerichtlich festgestellt werden, dass der Platzverweis zu unrecht erteilt wurde.